Zum 01.05.2023 wurde in die Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V die Verpflichtung für Krankenhäuser aufgenommen, für AOP-Fälle gemäß § 115b SGB V, die keinen Kontextfaktor enthalten, eine Begründung mit Darstellung der medizinischen Gründe für die stationäre Leistungserbringung spätestens mit der Rechnung elektronisch zu übermitteln. Eine umfassende Betrachtung, welche medizinischen Gründe im Einzelfall vorliegen können, bildet den Gegenstand des Webinars. Für häufige Leistungen werden Formulierungsbeispiele aufgezeigt, die auch in den zur Verfügung gestellten Unterlagen enthalten sind.
Es handelt sich um die Aufzeichnung eines Webinars, bei dem die Teilnehmer live zu bestimmten Fragenstellungen abstimmen konnten. Die Live-Abstimmung ist nun nicht mehr möglich - aber die Ergebnisse dieser Abstimmungen sind dennoch interessant.Es können leider keine CME-Fortbildungspunkte mehr gemeldet werden, auch wenn das in der Aufzeichnung erwähnt wird.
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