Der GBA-Beschluss zur Notfallversorgung im Krankenhaus ist eine Regelung, die ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern festlegt. Es gibt drei Stufen der Notfallversorgung: Basisnotfallversorgung (Stufe 1), erweiterte Notfallversorgung (Stufe 2) und umfassende Notfallversorgung (Stufe 3). Krankenhäuser, die an einer der Stufen teilnehmen, erhalten gestaffelte Zuschläge. Krankenhäuser, die nicht teilnehmen, müssen Abschläge zahlen. Der diesbezügliche GBA-Beschluss ist am 19. Mai 2018 in Kraft getreten. Es gab Übergangsbestimmungen für Krankenhäuser, die die strukturellen Anforderungen noch nicht komplett erfüllen, aber Zuschläge erhalten wollen. Diese müssen spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Regelung die Kriterien erfüllen. Damit bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pauschale Förderung erhalten können, müssen sie ab 19. Mai 2023 auch die Anforderungen an die Basisnotfallversorgung erfüllen. Der Inhalt des GBA-Beschlusses ist Gegenstand des Webinars.

Es handelt sich um die Aufzeichnung eines Webinars, bei dem die Teilnehmer live zu bestimmten Fragenstellungen abstimmen konnten. Die Live-Abstimmung ist nun nicht mehr möglich - aber die Ergebnisse dieser Abstimmungen sind dennoch interessant.

Es können leider keine CME-Fortbildungspunkte mehr gemeldet werden, auch wenn das in der Aufzeichnung erwähnt wird.

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