Das BSG hat in den Jahren 2022 und 2023 einige wesentliche Entscheidungen zur Fehlbelegungsbeurteilung und zur Kodierung getroffen. So wurde der Begriff der Prozedurenkomponenten gemäß DKR P001 präzisiert (B 1 KR 6/22 R) und die Zuordnung einer Hauptdiagnose in der ex post Sicht (B 1 KR 25/22 R) beurteilt. Im aktuellen Urteil B 1 KR 15/22 R wird das „Schockraumurteil“ (B 1 KR 11/20 R), welches eine intensive kurzzeitige Behandlung im Krankenhaus als ambulante Notfallbehandlung bewertete, relativiert. Das BSG sieht nunmehr die Intensität einer auch nur kurzzeitigen stationären Behandlung vor einer Verlegung als maßgebliches Kriterium hinsichtlich des Vorliegens einer stationären Behandlung an. Diese und weitere aktuelle BSG-Urteile werden im Webinar aufgegriffen.

Es handelt sich um die Aufzeichnung eines Webinars, bei dem die Teilnehmer live zu bestimmten Fragenstellungen abstimmen konnten. Die Live-Abstimmung ist nun nicht mehr möglich - aber die Ergebnisse dieser Abstimmungen sind dennoch interessant.

Es können leider keine CME-Fortbildungspunkte mehr gemeldet werden, auch wenn das in der Aufzeichnung erwähnt wird.

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