Die aktuelle Entscheidung des Schlichtungsausschuss gemäß § 19 KHG S20220008 „Klärung Erregerkodierung bei Infektion/ Sekundärinfektion einer offenen Wunde (z.B. Hautulkus)“ ändert die bisherige Vorgehensweise zur Erregerkodierung in dieser Situation. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung zur Angabe von obligaten Ausrufezeichenkodes wird der Nachweis eines Ressourcenverbrauchs gemäß DKR D003 Nebendiagnosen für die Erregerangabe jetzt erforderlich. Darüber hinaus dürfen auch bei einer Besiedelung die Erregerkodes angegeben werden, wenn das Infektionsrisiko durch ein Scoringinstrument nachgewiesen wurde und eine resistenzgerechte Arzneimitteltherapie erfolgt. Mit dieser Entscheidung des Schlichtungsausschusses setzt sich dieses Webinar auseinander.

Es handelt sich um die Aufzeichnung eines Webinars, bei dem die Teilnehmer live zu bestimmten Fragenstellungen abstimmen konnten. Die Live-Abstimmung ist nun nicht mehr möglich - aber die Ergebnisse dieser Abstimmungen sind dennoch interessant.

Es können leider keine CME-Fortbildungspunkte mehr gemeldet werden, auch wenn das in der Aufzeichnung erwähnt wird.

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