Der Katalog gemäß § 115b SGB V, Ambulantes Operieren am Krankenhaus, listet OPS-Schlüssel auf, bei denen die damit kodierte Operation ambulant am Krankenhaus stattfinden kann. Der Katalog unterscheidet Eingriffe der Kategorie 1 und 2. In den vergangenen Jahren hat das BSG das medizinische Erfordernis einer stationären Durchführung der an sich ambulant möglichen Eingriffe als Kriterium zur Abgrenzung zwischen ambulanter Behandlung am Krankenhaus und stationär erforderlicher Behandlung betont. Dieses medizinische Erfordernis hat das Krankenhaus der Krankenkasse in einer Begründung zu übermitteln. Die Diskussion dieser Begründung wird ebenso Gegenstand des Webinars wie die Anwendung der zur Entscheidungsfindung inaugurierten G-AEP-Kriterien.

Es handelt sich um die Aufzeichnung eines Webinars, bei dem die Teilnehmer live zu bestimmten Fragenstellungen abstimmen konnten. Die Live-Abstimmung ist nun nicht mehr möglich - aber die Ergebnisse dieser Abstimmungen sind dennoch interessant.

Es können leider keine CME-Fortbildungspunkte mehr gemeldet werden, auch wenn das in der Aufzeichnung erwähnt wird.

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